Mobilitätsbudget: steuerrechtliche Hürden abbauen

Vorschläge zur vereinfachten Umsetzung des Mobilitätsbudgets in Unternehmen und für mehr Wahlfreiheit bei den Mitarbeitenden

Das Bündnis nachhaltige Mobilitätswirtschaft (BüNaMo) und der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) haben in einem gemeinsamen Positionspapier Vorschläge für eine vereinfachte Umsetzung des Mobilitätsbudgets in Unternehmen und Organisationen erarbeitet. Damit sollen administrative und steuerrechtliche Hürden abgebaut werden, so dass es für die Unternehmen und deren Beschäftigte künftig attraktiver und einfacher wird, ein Mobilitätsbudget im Rahmen betrieblicher Mobilität anzubieten bzw. zu nutzen.

Berlin – Die Verbände schlagen vor, dass eine Lohnsteuer-Pauschalierung von 25 Prozent für das gesamte Mobilitätsbudget ermöglicht wird, um eine bürokratiearme Besteuerung des geldwerten Vorteils sicherzustellen. Auch Gehaltsumwandlungen sollten im Rahmen dieser Regelung zugelassen werden.  Um die lohnsteuerrechtliche Behandlung von Mobilitätsbudgets deutlich zu vereinfachen sind zudem eine praxisgerechte Definition und eine digitalisierbare Bewertungsvorschrift zur Ermittlung des geldwerten Vorteils der privaten Nutzung erforderlich.

Wasilis von Rauch, Geschäftsführer Zukunft Fahrrad:
Das Mobilitätsbudget ist ein rundum-Angebot für jeden Weg und jedes Bedürfnis. Es kann nach individuellen Erfordernissen zusammengestellt werden. Es ist daher ideal für moderne Unternehmen und deren Beschäftigte. Wir sehen im Mobilitätsbudget einen echten „Gamechanger“ für betriebliche Mobilität. Schon der kometenhafte Aufstieg des Dienstradleasing hat gezeigt, wie groß der Bedarf an solchen neuen nachhaltigen Lösungen ist. Selbstverständlich sollten daher erfolgreiche Modelle wie Dienstradleasing oder auch das Jobticket nahtlos integriert werden.

Oliver Wolff, Hauptgeschäftsführer des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV):
Mit Blick auf die Klimaschutzziele im Verkehrssektor müssen wir klimafreundliche Mobilitätsangebote für die Unternehmen und deren Beschäftigte reizvoller gestalten. Ein Mobilitätsbudget mit einfachen administrativen und steuerlichen Rahmenbedingungen, bei dem die Beschäftigten auf freiwilliger Basis verschiedene Mobilitätsangebote und Verkehrsmittel nutzen können, ist ein starker Hebel für eine künftig steigende Nachfrage. Zu diesen Angeboten zählen dann natürlich auch ÖPNV-Tickets wie das Deutschland-Ticket und auch die BahnCard.

Holger Lösch, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des BDI:
Unternehmen haben ein hohes Interesse daran, ihren Beschäftigten Mobilitätsbudgets insbesondere für ÖPNV, Bahn, Fahrräder, E-Scooter, Bike- und Carsharing zur Verfügung zu stellen: auf freiwilliger Basis und ergänzend zu Firmenwagen. Bestehende steuerliche Regelungen verursachen einen hohen Verwaltungsaufwand. Das hindert viele Unternehmen heute daran, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern solche Budgets anzubieten. Mit diesem gemeinsamen Vorschlag zeigen wir der Politik einen Weg auf, die lohnsteuerrechtliche Behandlung von Mobilitätsbudgets deutlich zu vereinfachen und gleichzeitig Klimaschutz im Verkehr durch Stärkung CO2-armer Mobilitätslösungen voranzubringen.

Das gemeinsame Positionspapier „Das Mobilitätsbudget: Nachhaltige Mobilität von Mitarbeitenden unterstützen“ gibt es hier zum Download.


Pressekontakt für das Bündnis:
Wasilis von Rauch
Geschäftsführer Zukunft Fahrrad
wasilis.vonrauch@zukunft-fahrrad.org
Tel.: +49 151 65 40 19 63

BDI Pressekontakt:
Alexander Mihm
Stellvertretender Abteilungsleiter und Pressesprecher
a.mihm@bdi.eu
Tel.: +49 30 20281511

ZUM BDI

Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. ist die Spitzenorganisation der deutschen Industrie und der industrienahen Dienstleister. Er spricht für 40 Branchenverbände und mehr als 100.000 Unternehmen mit rund acht Millionen Beschäftigten im Inland. 15 Landesvertretungen vertreten die Interessen der Wirtschaft auf regionaler Ebene.

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