Stellungnahme: Mobilitätsbudget im Jahressteuergesetz 2024
Mobilitätsbudget im Jahressteuergesetz
Im Referentenentwurf des Jahressteuergesetzes 2025 aus dem Bundesfinanzministerium steckt mit der Regelung von Mobilitätsbudgets ein wichtiger Meilenstein für nachhaltige betriebliche Mobilität. Mit einem Mobilitätsbudget können Beschäftigte innerhalb eines festgelegten Budgets zum Beispiel ÖPNV, Bahn, Car- oder Bikesharing nutzen. Das Bündnis nachhaltige Mobilitätswirtschaft von Allianz pro Schiene, Bundesverband Carsharing, Verband Deutscher Verkehrsunternehmen und Zukunft Fahrrad begrüßt den Entwurf in einer gemeinsamen Stellungnahme, fordert aber einige wichtige Klarstellungen.
Wasilis von Rauch, Sprecher des Bündnisses und Geschäftsführer von Zukunft Fahrrad: „Mit dem Mobilitätsbudget bieten Unternehmen ihren Beschäftigten eine Alternative zum klassischen Dienstwagen und fördern so emissionsärmere Mobilitätsangebote. Die vom Finanzministerium vorgeschlagenen gesetzlichen Regelungen schaffen Wahlfreiheit, bauen Bürokratie ab und sorgen für steuerliche Entlastung für Beschäftigte und Unternehmen. Damit wird das Mobilitätsbudget noch attraktiver für beide Seiten und schafft steuerliche Sicherheit in der Anwendung.“
Um mögliche Unklarheiten zu beseitigen, fordert das Bündnis unter anderem, dass Monats- und Jahresabonnements für Busse, Bahnen, Fahrräder und E-Scooter klar einbezogen werden. Für die BahnCard 100 sollte zudem eine Pauschale für die geschätzte Privatnutzung ergänzt werden. Zudem müssen die Vorgaben für den regelkonformen Einsatz zur Abrechnung von Gutscheinen, Gutscheinkarten, Prepaid-Karten sowie nachträglichen Zuschüssen konkretisiert werden.
Details zu den Änderungsvorschlägen am Jahressteuergesetz entnehmen Sie der Stellungnahme des Bündnisses.